BLIZZAK 6 ENLITEN
LEISTUNGSBEREIT –
EGAL WAS DER WINTER BRINGT

Conditions de participation

Bitte lesen Sie sich diese Teilnahmebedingungen sorgfältig durch, bevor Sie sich auf www.bridgestone-reifentest.de registrieren. Sie werden vollumfänglich zum vertraglichen Inhalt der Teilnahme an der Aktion informiert.

1. Verantwortlich für den Bridgestone Reifentest Blizzak 6 ENLITEN ist die Bridgestone Europe NV/SA, Niederlassung Deutschland, Franklinstraße 61-63, 60486 Frankfurt am Main (nachfolgend „Bridgestone“).

2. Bridgestone bietet Nutzern1 aus Deutschland, Österreich und der Schweiz die Möglichkeit, sich auf der Website www.bridgestone-reifentest.de für die Teilnahme an einem achtwöchigen Reifentest des Bridgestone Blizzak 6 ENLITEN zu bewerben.

Aus allen vollständigen Bewerbungen für die Teilnahme an dem Reifentest wählt Bridgestone insgesamt neun Tester aus Deutschland, Österreich und der Schweiz aus, die anschließend einen Reifensatz Blizzak 6 ENLITEN von Bridgestone kostenfrei erhalten, diesen in der vom Tester ausgewählten Werkstatt kostenfrei montieren lassen und die Reifen in einer achtwöchigen Testphase nach eigenem Ermessen testen.

Die Teilnahme an der Aktion ist ausgeschlossen für alle Mitarbeiter von der Bridgestone Gruppe sowie zugehörigen Konzern- und Tochterunternehmen einschließlich deren Niederlassungen.

3. Die Teilnehmer erstellen innerhalb der ersten vier Testwochen zwei ausführliche Testberichte und einen Abschlussbericht/Fazit nach acht Wochen mit selbstständig kreiertem Text- und Bildmaterial, um ihre Erfahrungen mit dem Bridgestone Blizzak 6 ENLITEN zu teilen. Mit dem erstellten Fotomaterial stellen die Tester neben den klassischen Reifenbildern auch „emotionale Fotos“ zur Verfügung. Letzteres impliziert, dass der Reifen auf eine kreative Art in Szene gesetzt wird. Allerdings sollten keine Bilder/Videos zur Verfügung gestellt werden, auf denen Personen deutlich erkennbar sind.

Im Anschluss an die Testphase bewerten die Teilnehmer die Reifen durch einen Fragebogen und in einem selbstgeschriebenen Fazit. Der Aufwand für den Produkttest und die Bewertung beträgt etwa eine Stunde pro Testbericht. Das von den Teilnehmern erstellte Bild-/Video- und Textmaterial sowie die Fragebögen und das selbstgeschriebene Fazit werden von Bridgestone veröffentlicht, unter anderem in Online- und Print-Medien sowie auf gängigen Social-Media-Kanälen.

Auf der Website www.bridgestone-reifentest.de können Teilnehmer bereits veröffentlichte Testberichte aus vergangenen Testphasen einsehen.

4. Bewerbungen für den aktuellen Reifentest des Bridgestone Blizzak 6 ENLITEN werden bis zum 30. September 2024 um 23:59 Uhr angenommen und berücksichtigt. Die ausgewählten Reifentester werden innerhalb von ca. drei Wochen per E-Mail benachrichtigt. Die benachrichtigten Teilnehmer müssen sich innerhalb von drei Werktagen zur weiteren Abwicklung zurückmelden. Ansonsten werden im Nachrückverfahren Ersatz-Teilnehmer ausgewählt. Pro Teilnehmer ist nur eine Einsendung zulässig. Die Teilnahme erfordert die Angabe folgender Daten: Vorname, Name, E-Mail-Adresse, Fahrzeug- und Reifendaten sowie einen vollständig ausgefüllten Fragebogen.

Die Teilnehmer müssen in Deutschland, Österreich oder Schweiz wohnhaft sein, mindestens 18 Jahre alt sein und Inhaber/in einer gültigen Fahrerlaubnis für das von ihnen bewegte Fahrzeug sein, mit dem sie den Bridgestone Blizzak 6 ENLITEN testen.

5. Bridgestone stellt den ausgewählten Teilnehmern einen Reifensatz Bridgestone Blizzak 6 ENLITEN zum Testen kostenfrei zur Verfügung. Dieser wird an die vom Tester angegebene Werkstatt geliefert, wo die Reifen professionell montiert werden. Die Kosten für die Montage trägt Bridgestone. Im Anschluss an den Reifentest können die Tester ihre getesteten Reifen behalten. Ein Anspruch darauf, dass Bridgestone die vorherigen Reifen der Tester wieder montieren lässt, besteht nicht.

Die für den Test der Reifen erforderlichen Fahrtkosten tragen die Teilnehmer selbst. Die Teilnehmer haben gegen Bridgestone keinen Anspruch auf Erstattung von sonstigen Kosten, die ihnen zur Durchführung des Reifentests entstehen.

Die Teilnehmer verpflichten sich im Rahmen des Reifentests, folgende Leistungen zu erbringen:

· Erstellung von insgesamt drei Testberichten (zwei Berichte innerhalb der ersten vier Testwochen, einen Abschlussbericht/Fazit nach der achten Testwoche) mit mindestens je einem Foto vom Reifen.

· Neben dem Abschlussbericht/ Fazit erfolgt eine Bewertung ausgewählter Eigenschaften des Reifens in Form eines Fragebogens inklusive Bildmaterial am Ende der Testphase.

Die Teilnehmer verpflichten sich des Weiteren, die ihnen zur Verfügung gestellten Reifen in keiner Art und Weise zu manipulieren.

Die Teilnehmer haben sich im Übrigen so zu verhalten, dass sie das Image von Bridgestone nicht beschädigen. Sie haben im Rahmen des Reifentests jedwede politischen, sexistischen, rassistischen oder in anderer Weise eine andere Person(engruppe) herabwürdigenden Äußerungen zu unterlassen. Bridgestone behält sich das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die falsche Registrierungsangaben verwenden oder die gegen die Verhaltenspflichten dieser Teilnahmebedingungen verstoßen. Bridgestone ist zudem nicht verpflichtet, die von den Testern eingereichten Testberichte zu veröffentlichen und behält sich das Recht vor, diese nach eigenem Ermessen redaktionell anzupassen.

6. Einwilligung: Die Teilnehmer willigen ein, dass ihre Namen öffentlich gemacht werden und visuelle Inhalte, in denen sie im Zusammenhang mit dem Test erscheinen, von Bridgestone zeitlich und örtlich uneingeschränkt vervielfältigt und verbreitet werden dürfen.

7. Die Teilnehmer räumen Bridgestone das Recht ein, die im Rahmen des Reifentests eingereichten Testberichte sowie Bilder zeitlich und örtlich uneingeschränkt zu nutzen, insbesondere diese in Online- und Print-Medien sowie gängigen Social-Media-Kanälen für PR-Zwecke zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und zu verbreiten. Der Teilnehmer garantiert, über die hierzu erforderlichen Rechte zu verfügen. Der Teilnehmer garantiert, dass kein Dritter, der auf Bildern oder audiovisuellen Inhalten abgebildet ist, die Veröffentlichung seines Bildnisses nicht wünscht. Die persönlichen Daten der Tester werden dabei vertraulich behandelt.

8. Aufschiebend bedingt durch den Ablauf der Testphase und die vollständige Erstellung der o.g. Testberichte und Dokumentationen, überträgt Bridgestone den Teilnehmern das Eigentum an den im Rahmen des Tests zur Verfügung gestellten Testreifen. Der Teilnehmer hat gegenüber Bridgestone keinen weitergehenden Anspruch auf etwaige Gegenleistungen für die Durchführung des Tests und/oder die Erstellung von Testberichten mit Text- und Bildmaterial.

9. Datenschutz: Alle persönlichen Daten der registrierten Nutzer werden vertraulich behandelt und nur zu dem Zweck der Auswahl der Teilnehmer für den Reifentest die entsprechende Kommunikation und Durchführung des Reifentests sowie die Veröffentlichung der Testberichte und des Text- und Bildmaterials genutzt. Die Daten werden von Bridgestone nicht an Dritte weitergegeben. Registrierten Nutzern steht es jederzeit frei, das Löschen ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, indem sie dies an die E-Mail-Adresse info@bridgestone-reifentest.de mitteilen. Im Übrigen gelten die Datenschutzrichtlinien von Bridgestone, die unter http://legal.bridgestone-kundendialog.eu/datenschutz/bridgestone-reifentest/DE_Privacy_Policy_web.pdf eingesehen werden können.

10. Material, welches von www.bridgestone-reifentest.de oder von einer anderen Adresse bezogen wird, welches Bridgestone gehört oder von Bridgestone lizenziert wird, darf in keiner Weise kopiert, reproduziert, wiederveröffentlicht, heruntergeladen, per Post versandt, übermittelt oder verteilt werden, mit Ausnahme des Herunterladens einer einzigen Kopie des Materials auf einen einzelnen Computer für Ihren ausschließlich persönlichen Heimgebrauch, sofern dadurch die Urheber- und sonstigen Rechte nicht verletzt und die Urheberbezeichnungen nicht beeinträchtigt werden. Änderungen des Materials oder der Gebrauch des Materials für andere Zwecke stellen bzw. stellt eine Verletzung des Urheberrechts und anderer Rechte dar. Alle Marken für Waren und Dienstleistungen sowie Handelsnamen gehören Bridgestone oder mit Bridgestone verbundene Unternehmen.

11. Bridgestone ist nicht für unmittelbare und mittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch oder der Unmöglichkeit des Gebrauchs des auf diesen Websites befindlichen Materials ergeben, verantwortlich.

Falls sich auf unseren Websites anklickbare Internetadressen anderer Firmen, sogenannte Links, befinden, so haben wir deren Inhalt bei der Verlinkung auf ihren gesetzmäßigen Inhalt überprüft. Der Inhalt dieser fremden Websites wird jedoch von Fremdfirmen redigiert. Daher kann Bridgestone keine Gewähr dafür bieten, dass der Inhalt dieser Seiten immer den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Für darüber hinausgehende Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcher Art dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter dieser Seiten, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Diese Einschränkung gilt gleichermaßen auch für Fremdeinträge in von Bridgestone etwaig eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Mailinglisten und ähnlichem.

12. Die Haftung von Bridgestone für Schäden aufgrund von Pflichtverletzungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen von Bridgestone schuldhaft verursachten Personenschaden oder Todesfälle handelt, der Schaden unter das ProdHaftG fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Bridgestone haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). In diesem Fall haftet Bridgestone jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfach fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Pflichten haftet Bridgestone im Übrigen nicht.

13. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

14. Die Teilnahmebedingungen und die Durchführung des Reifentests unterliegen deutschem Recht.